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SCB-Online erklärt den Verbandstag    [Ändern]

 Es ist wieder so weit: Der Verbandstag steht nach drei Jahren wieder auf dem Programm. SCB-Online erklärt, was die Vereinsvertreter aus dem gesamten SFV-Gebiet am Samstag entscheiden könnten...



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VERFASST VON Marc Schaber, 12. Juni 2017

'Unser Fußball ist WERTvoll' - unter diesem Motto findet am kommenden Samstag, den 17. Juni 2017 im Anschluss an die Kreis- und Kreisjugendtage in den vier Kreisen Ost, Süd, West und Nord der ordentliche SFV-Verbandstag ab 09:00 Uhr in der Saarlandhalle in Saarbrücken statt. Die Vereinsvertreter wurden dazu bereits frühzeitig eingeladen und wenn sich die Funktionäre aller saarländischen Vereine in Saarbrücken treffen, werden auch einige Anträge auf Änderungen der Satzungen und Ordnungen verhandelt und könnten für die eine oder andere wichtige Veränderung im Tagesgeschäft der Verein sorgen. Die Vereinsvertreter sollten sich also gut informieren, ehe sie Entscheidungen für die 100.000 SFV-Mitglieder fällen, ist der Verbandstag als wichtigstes Organ im SFV-Gebiet doch ein richtungsweisendes Ereignis für den gesamten Saar-Fußball.





Neben einigen Änderungen (teilweise redaktionell z. B. Gendering) an den Satzungen und Ordnungen, die der SFV-Vorstand vornehmen will, gibt es zahlreiche teilweise umfangreiche Anträge, die es zu diskutieren gilt.
SCB-Online fasst die zur Debatte stehenden Anträge zusammen, in denen es sowohl um die Klasseneinteilungen, um die Abmeldung von Mannschaften als auch um die Zahl der Auswechslungen geht.


Anrechnung des SR-Solls in besonderen Fällen
Antragssteller: SC Falscheid
Antragstext: Änderung von §13 der Schiedsrichterordnung [durch Hinzufügen eines neuen Absatzes (7)] in: „Wenn ein vom Verein gemeldeter Schiedsrichter aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, seine vom Verbandsschiedsrichterausschuss festgelegte Mindestanzahl an Spielen im Halbjahr zu leiten, kann diese Mindestanzahl durch die anderen Schiedsrichter des Vereins ausgeglichen werden. Das Ausgleichen für den gleichen Schiedsrichter kann jedoch höchstens in zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren erfolgen.
Zur Begründung des Antragsstellers: Da das durchschnittliche Alter der Schiedsrichter vermutlich in den nächsten Jahren weiter steigen wird, werden dadurch auch die gesundheitlichen Ausfälle steigen. Für diese Ausfälle können jedoch nicht die Vereine verantwortlich gemacht werden und somit sollten diese auch nicht bestraft werden. Es sollte die Möglichkeit geschaffen werden, einen Ausgleich zu schaffen. Des Weiteren wird den ausgefallenen Schiedsrichtern so der Wiedereinstieg nach einem Ausfall vereinfacht und das eventuelle gesundheitliche bedingte Ausscheiden vermieden.
Mögliche Auswirkungen / Bewertung: Vereine sollen es kompensieren können, wenn es gesundheitliche Ausfälle eines Unparteiischen gibt.


Änderung der Gebührenordnung
Antragssteller: FC Reimsbach
Antragstext: Der FC Reimsbach beantragt einige Änderungen in den Verwaltungsgebühren, Verfahrensgebühren und den Verbandsbeiträgen. „Gemäß § 7 der Satzung bestreitet der Saarländische Fußballverband seine Ausgaben u.a. auch aus Gebühren. Es wird keineswegs verkannt, dass die Gebührenvereinnahmung zur Bestreitung der Ausgaben des Saarländischen Fußballverbandes erforderlich ist, es versteht sich von selbst, dass der Verband zur Bestreitung seiner Aufwendungen auch auf entsprechende Erträge angewiesen ist. Beim Fußballverband stellt sich jedoch die Situation so dar, dass die Gebühren stets erhöht wurden und letztendlich die Vereine in hohem Maße belasten. Den von allen Vereinen zu tragenden Gebühren stehen die Zuschüsse des Verbandes im Bereich Trainerwesen, Mannschaftsgelder und Fahrkosten gegenüber. Auch übernimmt der Verband die Versicherungsbeiträge beim Landessportverband für die Vereine. Der FC Reimsbach vertritt die Auffassung, dass allein die Verwaltung des Einzugs all dieser Gebühren einen erheblichen Verwaltungsaufwand und somit auch zusätzliche Personalkosten verursacht. Von daher sollten verschiedene Gebührentatbestände ganz entfallen um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und in den anderen Fällen die Gebühren erheblich reduziert werden, um die finanzielle Belastung der Vereine zu mindern.
Für uns ist es kontraproduktiv, wenn zum einen Zuschüsse seitens des Verbandes gezahlt werden, die zum anderen durch einen Gebühreneinzug des Verbandes für sein Verwaltungshandeln nahezu vollständig aufgebraucht werden. Dies ist nach unserem Dafürhalten weder zielführend für den Verband noch für die Mitgliedsvereine. Es entstehen beim Verband sowohl Personalkosten für die Berechnung und Erhebung der Verwaltungsgebühren als auch für die Bearbeitung des Zuschusswesens. Eine Minderung bzw. Abschaffung der Verwaltungsgebühren würde weniger Verwaltungsaufwand beim Verband bedeuten und auch die Vereine finanziell entlasten. Es wird daher um Beschlussfassung der beigefügten Gebührenordnung, die verschiedene Tatbestände entfallen lässt und andere mindert, gebeten.“
Mögliche Auswirkungen / Bewertung: Die entsprechenden Beträge in § 7 der Satzung des SFV würden sich ändern (geringer werden) oder aber ganz wegfallen.





Neugliederung und Neueinteilung aller Spielklassen (im Frauenfußball)
Antragssteller: SV Bardenbach
Antragstext: Vorschlag der Änderung von §30 der Spielordnung zu „Die Frauen-Mannschaften spielen je nach Klassenzugehörigkeit und Einteilung in einer Verbandsliga, in der/den Landesliga/en, Bezirksligen aufstiegsberechtigt und in 7er-Kreisligen nichtaufstiegsberechtigt.“ Zur Begründung: Aktuell wird in der Saison 2016/2017 im saarländischen Frauenfußball in einer Verbandsliga (12 Mannschaften) einer Landesliga (10 Mannschaften) drei Bezirksligen: Nord (9 Mannschaften), Ost (8 Mannschaften), Südwest (7 Mannschaften) und drei Bezirksklassen: Nord (8 Mannschaften), Südost (9 Mannschaften), Südwest (8 Mannschaften) gespielt. In den Bezirksligen sind neben 11er-Mannschaften auch 9er-Mannschaften gemeldet. In den Bezirksklassen zudem 7er-Mannschaften. In den Bezirksligen ist aus Sicht des SV Bardenbach ein geeigneter Spielbetrieb durch die minimierten Klassengrößen nicht gegeben. Die Spielpläne sind auf die Hautspielzeit verteilt, aber mit größeren Spielpausen versehen, so dass ein kontinuierlicher Wettkampf eigentlich nicht gewährleistet ist. Erschwert wird dies dann auch noch durch Spielabsagen, wenn Mannschaften aus Spielerinnenmangel nicht antreten. Die Anwendung des Norwegermodells führt dazu, dass personalstarke Mannschaften auf einen Teil der Spielerinnen verzichten müssen, da sie diese gegen 9er-Mannschaften nicht zum Einsatz bringen können; und dies über die Hälfte der gesamten Spielperiode. In der Folge resultiert daraus, dass gute Spielerinnen den Verein verlassen und zu Vereinen wechseln, deren Ligazugehörigkeit einen geregelten Spielbetrieb garantiert. Der Vorschlag des SV Bardenbach zielt dahin, das alle gemeldeten 11er-Mannschaften in gemeinsamen Klassen spielen. Eine Aufstockung der Verbandsliga auf 14 Mannschaften und die Schaffung von zwei Landesligen mit je 12 Mannschaften würde die Anzahl der 11er-Mannschaften im Status Quo weitestgehend abbilden. Die Bezirksligen und Bezirksklassen könnten in vier Bezirksligen zusammengefasst werden.
Mögliche Auswirkungen / Bewertung: Ein Antrag mit großen Auswirkungen auf den Frauen-Spielbetrieb: Die Klassengrößen und -einteilungen im Frauenfußball würden sich ändern.


Ausscheiden während der Spielrunde
Antragssteller: SFV-Vorstand
Antragstext: Änderung von §36 (1) der Spielordnung in: „Mannschaften, die nach Beginn des Spieljahres (1. Juli), jedoch vor Beginn der Spielrunde und bis zum 31. Dezember zurückgezogen werden, gelten als erster Absteiger und werden in der darauffolgenden Spielrunde in der untersten aufstiegsberechtigten Spielklasse eingeteilt.
Mit der Ergänzung soll gewährleistet werden, dass Vereine rechtzeitig zur neuen Saison ihre Planungen abschließen und im Sinne des Fair Play die eigene sportliche Situation für die kommende Spielzeit realistisch einschätzen. Durch die bisherige Regelung kann ein Verein, der den sportlichen Klassenerhalt geschafft hat, aber in der kommenden Spielsaison keine (sportliche) Perspektive sieht, nach dem 1. Juli den Spielbetrieb abmelden. Er steht als erster Absteiger dann fest.
Mögliche Auswirkungen / Bewertung: Der SFV-Vorstand will damit Fälle wie den Rückzug des SV St. Ingbert (Abstieg aus Verbandsliga in Landesliga) und der SG Saubach (Abstieg aus Saarlandliga) zukünftig verhindern und dafür sorgen, dass Vereine bei einem Rückzug automatisch in der Kreisliga A spielen.


Spielertausch / Wiedereinwechslung von Spielern
Antragssteller: SF Winterbach
Antragstext: Änderung von § 57 (1) der Spielordnung – Spielertausch in „Während des ganzen Spiels, einschließlich einer evtl. Verlängerung dürfen bis zu drei Spieler ausgetauscht werden. Der Austausch ist nur während einer Spielunterbrechung zulässig und kann nicht rückgängig gemacht werden ein ausgewechselter Spieler kann wieder eingewechselt werden.
Mögliche Auswirkungen / Bewertung: Die Regelung aus den Kreisligen A, dass ein ausgewechselter Spieler wieder eingewechselt darf, soll mehr Einsatzzeiten für Ersatzspieler bringen. Heute darf ein ausgewechselter Spieler ab den Bezirksliga aufwärts nicht noch einmal am Spiel teilnehmen.


Spielertausch / Erhöhung der Anzahl der Spielerwechsel
Antragssteller: SF Winterbach
Antragstext: Änderung von § 57 (2) der Spielordnung – Spielertausch in „In Meisterschaftsspielen der Kreisligen A und in Entscheidungsspielen zwischen 2 Vereinen der Kreisligen A und der Bezirksligen sowie in Entscheidungsspielen zwischen zwei Vereinen dieser Spielklassen können bis zu vier Spielerwechsel durchgeführt werden, wobei ein ausgewechselter Spieler wieder eingewechselt werden kann.“
Mögliche Auswirkungen / Bewertung: Die Anzahl der Spielerwechsel würden auch in den Bezirksligen wie in den Kreisligen A von drei auf vier erhöht. Diese Änderung soll für mehr Spielzeiten für Ersatzspieler sorgen.





Ersatz der Zustimmung / Neue Berechnung der Entschädigung
Antragssteller: SC Falscheid
Antragstext: Änderung von § 67 (5) der Spielordnung in „(5) Wechselt ein Spieler zu einem Verein, dessen erste Mannschaft in einer niedrigeren Spielklasse spielt, errechnet sich die Entschädigung als Mittelwert der vorstehenden Beträge der Spielklasse der ersten Mannschaft des abgebenden und des aufnehmenden Vereins in der neuen Saison. Wechselt ein Spieler zu einem Verein, dessen erste Mannschaft in einer niedrigeren Spielklasse spielt, errechnet sich die Entschädigung als Mittelwert der vorstehenden Beträge der Spielklasse der ersten Mannschaft des aufnehmenden Vereins und der Mannschaft des abgebenden Vereins, in der der Spieler die Mehrzahl seiner Pflichtspiele in den letzten zwölf Monaten bestritten hat, in der neuen Saison.
Aufgrund der Tatsache, dass immer mehr Spielgemeinschaften zwischen Vereinen aus unterschiedlichen Spielklassen entstehen, steigen somit die Entschädigungsbeiträge, die von den kleineren in den unteren Klassen spielenden Vereinen entrichtet werden müssen, extrem. Dadurch wird die Existenz dieser noch eigenständig arbeitenden Vereine immer mehr gefährdet, so dass ein weiteres Aussterben der Vereinsvielfalt zu erwarten ist.
Mögliche Auswirkungen / Bewertung: Bei Vereinswechseln in die Spielgemeinschaften mit Vereinen unterschiedlicher Spielklassen involviert sind, würde sich der Entschädigungsbeitrag neu berechnen. Es wäre nach der angestrebten Änderung auch von den tatsächlichen Einsätzen des Spielers abhängig, wie hoch die Entschädigung ist, nicht nur von der bloßen Spielklasse.


Informationspflicht bei Vereinswechseln von Vertragsspielern
Antragssteller: SC Heiligenwald
Antragstext: Informationspflicht bei Vertragsspielerwechsel: „Wechselt ein Spieler den Verein und unterschreibt einen Amateurvertrag bei dem aufnehmenden Verein ist der abgebende Verein zeitnah hierüber zu informieren.“ Eine Mitteilung an den abgebenden Verein über den Wechsel aufgrund eines Amateurvertrages ist derzeit nicht vorgesehen.
Anmerkung des SFV zu diesem Antrag: §77 (2) der Spielordnung regelt bereits die Informationspflicht für Vereine, die einen Spieler als Vertragsspieler verpflichten wollen: „Beabsichtigt ein Verein, einen Vertragsspieler zu verpflichten, so muss dieser Verein vor der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Spieler dessen Verein schriftlich von seiner Absicht in Kenntnis setzen. Ein Vertragsspieler darf einen Vertrag mit einem anderen Verein nur abschließen, wenn sein Vertrag mit dem bisherigen Verein abgelaufen ist oder in den folgenden sechs Monaten ablaufen wird. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung wird als unsportliches Verhalten gemäß § 1 (2) der Rechtsordnung geahndet.“
Mögliche Auswirkungen / Bewertung: Es würde eine neue Regelung beim Vereinswechsel von Vertragsspielern etabliert, die vom Antragssteller aber nicht näher spezifiziert ist, daher ist eine Beutreilung schwierig, zumal es eine solche Regelung in §77 (2) der Spielordnung bereits gibt.


Durchführungsbestimmungen Spielsystem Herren, Punkt 2.1 - Neue Aufstiegsregelung für die Kreisligen A
Antragssteller: SV Bliesen
Antragstext: Änderung der Aufstiegsregelungen für die vier Kreisligen A Nord, Ost, Süd und West: „Von der Saarlandliga bis zur Kreisliga A einschließlich gelten folgende Regelungen, sofern in den nachstehenden Bestimmungen nichts anderes angegeben ist. Der Meister einer Liga steigt grundsätzlich in die nächst höhere vom Verbandsspielausschuss festgelegte Liga auf, vorbehaltlich der Regelung im § 30 (5) der Spielordnung. Verzichtet der Meister auf den Aufstieg, so tritt an seine Stelle der Tabellenzweite (§ 37 (1) der Spielordnung). Der Meister der vier Kreisligen A Nord, Ost, Süd und West steigt nicht wie bisher automatisch in die jeweilige Bezirksliga auf, sondern wird gleichgestellt mit den Tabellenzweiten aller anderen Kreisligen A auf SFV-Gebiet und nimmt mit diesen an der Relegationsrunde um den Aufstieg teil. Der Tabellenzweite der vier Kreisligen A Nord, Ost, Süd und West hat keine Möglichkeit (über die Relegation), in die Bezirksliga aufzusteigen.
Zur Begründung des Antragsstellers:
a) Die Bezirksligen bleiben attraktiv und werden im Laufe der Jahre nicht überfrachtet mit Zweiten Mannschaften von Vereinen, deren Erste Mannschaft oftmals nur eine Klasse höher spielt (nämlich Landesliga – siehe dazu auch Punkt g).
b) Den Meistern der anderen (regulären) Kreisligen A gegenüber halten wir die oben genannte Regelung für fair, da sich diese während der abgelaufenen Saison prozentual öfter mit Ersten Mannschaften anderer Vereine messen mussten.
c) Der Meister der vier Kreisligen A Nord, Ost, Süd und West sind „Meister zweiter Klasse“, mussten sich als solche nur gegen andere Zweite Mannschaften durchsetzen und sollten deshalb nicht die gleichen Rechte erhalten wie die Meister der regulären Kreisligen A. d) Sollte tatsächlich einmal der Meister der vier Kreisligen A Nord, Ost, Süd und West so stark sein, dass er „das Zeug dazu hat“, in der Bezirksliga anzutreten, wird er sich erst recht gegen die Tabellenzweiten der regulären Kreisligen A (via Relegation) durchsetzen können.
e) Wir wagen die These, dass der Meister der vier Kreisligen A Nord, Ost, Süd und West es vergleichsweise schwerer gehabt hätte, in einer regulären Kreisliga A Meister zu werden.
f) Nicht zuletzt werden die Spielmodi in den vier Kreisligen A Nord, Ost, Süd und West tendenziell und saisonübergreifend weniger stark durcheinander gebracht. Denn die Mannschaften hier wechseln tendenziell saisonübergreifend weniger, so dass weiterhin eher gewährleistet werden kann, dass die Erste und Zweite Mannschaft der meisten Landeligavereine am gleichen Tag und am gleichen Ort spielen können, da die Zweite dann sowohl zuhause als auch auswärts das Vorspiel ihrer Ersten Mannschaft bestreiten kann. Das bedeutet folglich auch logistische Vorteile für die meisten Landesligavereine.
g) Nicht zuletzt haben die Erfahrungen der vergangenen Jahre gezeigt, dass der Unterschied in der Spielstärke zwischen Kreisliga A und Bezirksliga weitaus größer ist als der zwischen Bezirksliga und Landesliga: Vor allem der Meister der Bezirksliga St. Wendel hat regelmäßig im Folgejahr auch um die Meisterschaft in der Landesliga Nord mitgespielt. Wohingegen die Aufsteiger aus der Kreisliga A in die Bezirksliga tendenziell oftmals wieder gegen den Abstieg spielen. Das bedeutet, man sollte die Spielstärke und somit die Attraktivität der Bezirksligen erhalten, indem man fortan nur Mannschaften den Zugang zur Bezirksliga ermöglicht, die von der Spielstärke her auch nachweislich „bezirksligatauglich“ sind.
In Anbetracht eines fairen und chancengleichen Wettbewerbs und da wir einen schleichenden Attraktivitätsverlust der Bezirksligen befürchten, wurde dieser Antrag, die Aufstiegsregelungen für die vier Kreisligen A Nord, Ost, Süd und West zu ändern (wo oftmals die Reserveteams der jeweiligen Landesligen gegeneinander antreten), gestellt.
Mögliche Auswirkungen / Bewertung: Der Antragssteller will eine gesonderte Regelung für die Kreisligen A, die vornehmlich aus Reserven (u.a. der Landesligisten) bestehen um die Attraktivität der Bezirksligen zu erhöhen und einen vermehrten Aufstieg von Reserven zu verhindern..


Erhöhungen von sechs auf acht Bezirksligen
Antragssteller: FC Elm
Antragstext: Änderung der Durchführungsbestimmungen – Spielsystem Herren, Punkt 2.5 in „Die Bezirksligen spielen mit sechs acht Staffeln"
Zur Begründung des Antragsstellers: „Die Auf- und Abstiegssituation ist jedes Jahr immer wieder sehr kurios. Aus zwei Landesligen kommen Absteiger und aus vier Kreisligen kommen die Aufsteiger z.B. in die Bezirksliga Saarlouis. Daraus resultierend kann es passieren, dass es vier Absteiger gibt und die Klasse auch noch aufgestockt wird. Das ist unseres Erachtens ein untragbarer Zustand. Das sollte schnellstens geregelt werden. Die darunter liegenden A-Klassen könnten ja dann notfalls reduziert werden, damit auch da wieder unter den Bezirksligen genau zwei A-Klassen liegen. Das macht das komplette Auf- und Abstiegsprozedere einfacher und transparenter.
Mögliche Auswirkungen / Bewertung: Die Anzahl der Bezirksligen würde sich von sechs auf acht ändern, damit würde sich auch die komplette Aufstiegsregelungen verändern. Zu jeder der vier Landesliga würden dann zwei Bezirksligen gehören, die Aufstiegssituation könnte dadurch linearer werden, jetzt teilen sich drei Bezirksligen zwei Landesligisten z.B.: Landesliga Nord und Landesliga Ost die Bezirksligen St. Wendel, Homburg und Neunkirchen.


Zahlreiche potentielle Änderungen werden also in den Anträgen diskutiert werden und während einige Änderungen eher kleinere Auswirkungen hätten, hätten andere weitreichende Folgen und man darf gespannt sein, wie die Vereine über die Anträge entscheiden werden.





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Statistiken & Userkommentare:


Autor:
Marc Schaber, 12. Juni 2017

Aufrufe:
2017
Kommentare:
5

Kommentare:
Zu diesem Artikel sind folgende Kommentare verfügbar


 
Kritiker (PID=1565)schrieb am 13.06.2017 um 09:20 Uhr
Lieber SV Bliesen, wer hat sich denn diesen Mist ausgedacht ?? Gerade bei uns in der Bezirksliga Homburg konnte man doch gut beobachten, wie sich der SV Rohrbach souverän in der Klasse etabliert hat. Meister bleibt Meister. Einen Meister zweiter Klasse gibt es nicht. Völliger Schwachsinn.
 
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Markus (PID=5194)schrieb am 13.06.2017 um 10:46 Uhr
Einige interessante Anträge mal gespannt was dabei raus kommt. Gibt es eigentlich schon einen Termin für die Bekanntgabe der Kreisliga Zusammensetzungen ?
 
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Amateurkicker (PID=14292)schrieb am 13.06.2017 um 14:08 Uhr
@ Kritiker, als Mist würde ich das ganze nicht unbedingt betrachten. Nimmt man mal dein Beispiel von der 2.Mannschaft aus Rohrbach. Deren 1. spielt Verbandsliga, nicht Landesliga wie die ganzen anderen 2. Mannschaften um die es hier geht. Das ist, finde ich, schon ein großer Unterschied. Die 2. Mannschaft aus Blieskastel ist dieses Jahr souverän Meister geworden und in die Bezirksliga aufgestiegen, ich glaube sogar ohne Niederlage Respekt dafür! Aber seien wir mal ehrlich, das ist schon zu einem gewissen Teil der Klasse geschuldet in der sie spielten. Glaubst du ernsthaft die hätten in der regulären Kreisliga A Bliestal so stark oben mitgespielt? Ganz zu schweigen vom Aufstieg? Ich bezweifel das stark. Ich finde die Idee vom SV Bliesen gar nicht dumm. Aktuell sind die Mannschaften in den regulären Kreisligen klar im Nachteil, meiner Meinung nach ;) Gruß
 
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Kritiker (PID=1565)schrieb am 13.06.2017 um 14:55 Uhr
Seh ich einfach nicht so. Mein Beispiel aus Rohrbach, kann man denk ich schon verwenden, da zum Zeitpunkt des Aufstiegs Die Erste von Rohrbach auch noch Landesliga spielte und der Verein halt doppelt aufgestiegen ist. Zudem gingen damals einige Spieler mit Pascal Bauer zusammen zu saar05, wodurch Rohrbach2 nicht wirklich profitieren konnte. Trotzdem hat man sich mehr als beachtlich in der Bezirksliga geschlagen. Nach deiner Ansicht hätte Jägersburg 3 in diesem Jahr in der Relegation dann ja überhaupt keine Chance gegen die anderen Kreisligisten haben dürfen. Tatsächlich hat man sich aber gegen Bruchhof durchgesetzt und stand im Finale. Ein Vergleich der beiden Ligen fällt natürlich schwer, da wird es immer qualitative Unterschiede geben. Ich finde nur, dass man es als Meister verdient hat aufzusteigen, egal in welcher Liga ich mich durchgesetzt habe.
 
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Frank Dotzauer (PID=2294)schrieb am 14.06.2017 um 18:46 Uhr
Punkt Durchführungsbestimmungen Fussball ist in soweit bereits hinfällig, da es ab der neuen Saison im Nordsaar Kreis keine Kreisliga A Nord mehr gibt. Die Einteilung heißt Kreisliga A Nahe, Blies bzw Theel. Alle drei Klassen spielen mit 1. und 2 bzw 3-. Mannschaften. Sportlicher Gruß FRank Dotzauer FC Niederlinxweiler
 
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