Die Regelungen rund um den Fußballsport sorgten in den letzten Tagen für einige Verwirrung auch, weil viele Formulierungen in der Rechtsverordnung mehrere Interpretationen zuließen. Der Saarländische Fußballverband (SFV) konnte in den letzten Tagen wichtige Fragen mit der Landesregierung klären. Wir fassen die wichtigsten Informationen zusammen - alle Angaben sind ohne Gewähr:
Wo gilt 2G?
Im Innenbereich, beispielsweise bei Spielen in der Halle, gilt die 2G Regel (Genesen oder Geimpft). Auch in den Clubheimen ist 2G-Pflicht.
Wo gilt 3G?
Bei Veranstaltungen im Außenbereich gilt für Zuschauer Maskenpflicht oder die konsequente Umsetzung der 3G Regel (Genesen, Getestet oder Geimpft). Für Spielerinnen und Spieler gilt 3G nicht. Auch im Training an der frischen Luft gilt die 3G Regelung nicht. Das gilt auch für die Nutzung von Umkleidekabinen.
Wer ist von 2G oder 3G ausgenommen?
1. Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
2. Personen, die zwar das sechste Lebensjahr bereits vollendet haben, aber noch eine Kindertagesstätte oder Einrichtung der Kindertagespflege besuchen und im Rahmen eines dortigen Testangebotes regelmäßig auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden,
3. Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzepts regelmäßig auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden,
2G: Personen, die aufgrund medizinischer Kontraindikation nicht geimpft werden dürfen, insbesondere Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel (mit aktuellem negativen Test!).
Muss ich die Kontaktdaten von Besuchern erfassen?
Nur in Innenräumen, z.B. mit der Luca App. Bei Spielen im Außenbereich ist keine Kontaktnachverfolgung von Zuschauern notwendig. Die Kontakte von Spielern werden bereits über DFB-Net erfasst.
Brauche ich ein Hygienekonzept?
Ja, die Veranstalter von Veranstaltungen sowie die Verantwortlichen im Kurs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb im Sport haben entsprechend den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Angebots ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.
Was gilt weiter in Innenräumen?
Bei Zusammenkünften in geschlossenen Räumen ist neben der Beachtung allgemeiner Hygiene- und Abstandsregelungen für ausreichend Belüftung zu sorgen.