Der Verbandsvorstand des Saarländischen Fußballverbandes (SFV) hatte im Juni Berufung gegen Teile des Urteils der Verbandsspruchkammer im Fall SVG Bebelsheim-Wittersheim eingelegt.
Konkret ging es um diese Entscheidungen: Die SVG Bebelsheim-Wittersheim wurde wegen grob unsportlichen Verhaltens von Zuschauern (massive Beleidigung des Schiedsrichters) und des tätlichen Angriffs eines Zuschauers auf den Schiedsrichter mit einer Geldstrafe von 1.500 Euro sowie einer Platzsperre für drei Pflichtspiele der aktiven Mannschaften der SVG Bebelsheim-Wittersheim in der Saison 2024/2025 belegt.
Das Verbandsgericht hat die Strafe gegen den Verein jetzt verschärf, die Geldstrafe wird auf 2.500 Euro erhöht. Die Platzsperre wird auf sechs Pflichtspiele der aktiven Mannschaften der SVG Bebelsheim-Wittersheim in der Saison 2024/2025 ausgeweitet. Die weiteren Bestimmungen des ursprünglichen Urteils (Austragungsort während der Platzsperre außerhalb der Gemeinde Mandelbachtal und Kostentragung der SVG Bebelsheim-Wittersheim für die Beobachtung durch eine neutrale Person für acht Pflichtspiele) bleiben bestehen. Der Spieler der SVG Bebelsheim-Wittersheim, der den Schiedsrichter als Zuschauer angegriffen und schwer verletzt hat, wurde bis zum 11. Mai 2028 gesperrt. Außerdem wurde er für den gleichen Zeitraum mit einem Verbot belegt, ein Amt im SFV sowie im gesamten Zuständigkeitsbereich des SFV, insbesondere bei der SVG Bebelsheim-Wittersheim, zu bekleiden.
Darüber hinaus hatte die Verbandsspruchkammer den Antrag auf Ausschluss des Spielers aus dem Saarländischen Fußballverband gestellt, worüber der Verbandsvorstand nach Abschluss der strafrechtlichen Maßnahmen entscheiden wird. Unabhängig von der sportgerichtlichen Würdigung, gibt es strafrechtliche Ermittlungen in dem Fall durch staatliche Behörden.