Es ist das Thema im Bliestal-Fußball: Der Einspruch der SG Ballweiler-Wecklingen-Wolfersheim II gegen die Wertung der Partie gegen den SV Bliesmengen-Bolchen II wurde am vergangenen Mittwoch abgewiesen. Die SG Ballweiler-Wecklingen-Wolfersheim nahm daraufhin von ihrem Recht Gebrauch, Einspruch gegen diese Entscheidung einzulegen. Nun steht fest, wann die mündliche Verhandlung zu diesem Thema stattfindet: Der Fall wird am Mittwoch, den 24. Mai 2017 um 17:15 Uhr verhandelt.
Damit wurden die schlimmsten Befürchtungen der Fans, Spieler und Verantwortlichen wahr: Die Bezirksliga Homburg wird mit einem schwebenden Verfahren quasi unter Vorbehalt enden. Dies könnte mehrere Auswirkungen haben: Womöglich kann kein Team zum Meister gekürt werden. Wahrscheinlich steht der Relegationsteilnehmer der Liga nicht fest und auch im Abstiegskampf wird es ein Fragezeichen geben, das sich erst am darauf folgenden Mittwoch auflösen wird.
Kurios zudem: Am Mittwoch, den 24. Mai 2017 stehen bereits die ersten Relegationsspiele auf dem Programm und zumindest die Relegation um den Landesliga Aufstieg der Bezirksliga-Zweiten im Nordosten könnte dann noch nicht komplett sein, zumal ja bei einem Sieg der SF Walsheim und des SV Bliesmengen-Bolchen II ein zusätzliches Entscheidungsspiel um den Meistertitel vorangestellt werden müsste, ehe der Vizemeister der Spielklasse feststeht. Dies würde aber nur dann stattfinden, wenn der Einspruch abgewiesen wird.
Sicher ist damit nur eines: Es wird ein besonderes Saisonfinale am kommenden Sonntag in der Bezirksliga Homburg und je nach Ausgang der Spiele ist man danach genauso schlau wie zuvor und eventuell gibt es die Meisterschale am Mittwoch in Saarbrücken...